Freiflächen-Photovoltaik in Deutschland: Alles zur Pacht, EEG & Gesetzen der 16 Bundesländer
- Flächeneigentümer können durch die Verpachtung für Solarparks zwischen 1.500 und über 5.000 Euro pro Hektar und Jahr erzielen.
- Das Erneuerbare-Energien-Gesetz bildet den rechtlichen Rahmen und garantiert die Vergütung für die Einspeisung von Solarenergie ins Stromnetz.
- Jedes der 16 Bundesländer hat eigene Gesetze und Vorschriften, die den Ausbau von Freiflächen-PV steuern und fördern.
- Die Realisierung von Photovoltaikanlagen auf Freiflächen erfordert in der Regel einen Bebauungsplan und durchläuft komplexe Genehmigungsverfahren.
- Ein essentieller Bestandteil von Pachtverträgen ist die Absicherung der Rückbauverpflichtung, üblicherweise durch eine Bankbürgschaft.
Die Energiewende nimmt Fahrt auf und Freiflächen-Photovoltaik spielt dabei eine wichtige Rolle!
Die Energiewende nimmt Fahrt auf und Freiflächen-Photovoltaik spielt dabei eine Schlüsselrolle. Während Solaranlagen auf Dächern bereits weit verbreitet sind, birgt die Nutzung freier Flächen für Photovoltaikanlagen noch enormes ungenutztes Potenzial. Für Landwirte, Flächeneigentümer und Kommunen eröffnen sich dadurch attraktive neue Möglichkeiten. Die Verpachtung von Flächen für einen Solarpark kann zu einer lukrativen Einnahmequelle werden. Dieser umfassende Leitfaden navigiert Sie durch die komplexen Gesetze, EEG-Regelungen und Genehmigungsverfahren der Freiflächen-Photovoltaik in Deutschland.
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Was versteht man unter Freiflächen-Photovoltaik?
Freiflächen-Photovoltaik bezeichnet großflächige Solaranlagen, die auf unbebauten Flächen installiert werden. Diese Anlagen bestehen aus Tausenden von PV-Modulen, die auf speziellen Montagesystemen am Boden befestigt werden, um Sonnenenergie in elektrische Energie umzuwandeln. Solche Solarparks können beeindruckende Leistungen erreichen und ganze Regionen mit sauberem Strom versorgen. Die Bedeutung von Freiflächenanlagen für die Energiewende ist kaum zu überschätzen, da sie wesentlich zur Erzeugung erneuerbarer Energie in Deutschland beitragen.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bildet das rechtliche und wirtschaftliche Fundament für Freiflächen-Photovoltaik in Deutschland. Dieses zentrale Gesetz regelt die Förderung und Vergütung für eingespeisten Solarstrom und schafft damit Planungssicherheit für Investoren. Für Anlagen mit einer Leistung über 1 Megawatt (MWp) ist die Teilnahme an Ausschreibungen der Bundesnetzagentur verpflichtend. Erfolgreiche Bieter sichern sich eine feste Vergütung pro Kilowattstunde (kWh) über einen Zeitraum von 20 Jahren.
Die Auswahl geeigneter Flächen ist entscheidend für den Erfolg eines Solarparks. Nicht jedes Grundstück eignet sich für Photovoltaikanlagen. Wichtige Kriterien sind hohe Sonneneinstrahlung, ebenes Gelände und die Nähe zu einem Netzanschlusspunkt. Naturschutzrechtliche Aspekte müssen ebenfalls berücksichtigt werden. Eine zukunftsweisende Entwicklung ist die Agri-Photovoltaik (Agri-PV), bei der Landwirtschaft und Energieerzeugung auf derselben Fläche kombiniert werden. Dieses innovative Konzept reduziert Nutzungskonflikte um wertvolle Ackerflächen erheblich.
Pachtverträge und Wirtschaftlichkeit: Lukrative Einnahmen durch Flächenverpachtung
Der Pachtvertrag bildet das Herzstück Ihrer Vereinbarung mit dem Betreiber der Photovoltaikanlage. Dieses Dokument regelt sämtliche Rechte und Pflichten für einen Zeitraum von typischerweise 20 bis 30 Jahren, häufig mit Verlängerungsoptionen. Diese lange Vertragsdauer ist notwendig, um die erheblichen Anfangsinvestitionen zu amortisieren. Flächeneigentümer sollten sich bewusst sein, dass sie ihr Land damit langfristig binden.
Die wirtschaftliche Attraktivität von Freiflächen-Photovoltaik zeigt sich in den Pachtpreisen, die oftmals deutlich über den Erträgen konventioneller landwirtschaftlicher Nutzung liegen. Die Spanne variiert erheblich und wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst.
Netzanschluss
Sonneneinstrahlung
Flächengröße und -zuschnitt
Planungsrechtlicher Status
Topografie und Bodenbeschaffenheit
Ein absolut kritischer Aspekt ist die Rückbauverpflichtung. Nach Ablauf der Nutzungsdauer muss der Betreiber den Solarpark vollständig demontieren und die Flächen wiederherstellen. Um als Eigentümer nicht auf den Rückbaukosten sitzen zu bleiben, ist eine wasserdichte finanzielle Absicherung unerlässlich. Die gängigste Form ist eine selbstschuldnerische Bankbürgschaft. Ohne diese Sicherheit sollten Sie keinen Pachtvertrag für Freiflächen-Photovoltaik unterzeichnen.
Planung und Genehmigung von Freiflächenanlagen
Die Realisierung eines Solarparks ist ein komplexer, mehrschrittiger Prozess. Am Anfang steht die Bauleitplanung durch die Gemeinde. In den meisten Fällen muss für die geplante Fläche ein Bebauungsplan erstellt werden. Dieser Plan wird rechtsverbindlich und regelt detailliert die zulässige Nutzung des Grundstücks. Das Verfahren ist im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt, und die Gemeinde besitzt die Planungshoheit.
Mit dem Solarpaket 1 wurde der Bau von Freiflächenanlagen vereinfacht
Eine wichtige Vereinfachung brachte das „Solarpaket I“. Bestimmte Flächen gelten nun als „privilegiert“ nach § 35 BauGB. Dies betrifft hauptsächlich Gebiete entlang von Autobahnen und zweigleisigen Schienenwegen. Für Photovoltaikanlagen auf diesen Flächen ist kein Bebauungsplan mehr zwingend erforderlich, was das Genehmigungsverfahren erheblich beschleunigt. Dennoch müssen auch hier Naturschutz und andere öffentliche Belange gewahrt werden.
Umwelt- und Naturschutzprüfungen sind integraler Bestandteil jedes Genehmigungsverfahrens. Im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung werden die Auswirkungen der Photovoltaikanlage auf Flora und Fauna untersucht. Fachgutachten zu Vögeln, Fledermäusen und anderen geschützten Arten sind erforderlich. Bei erheblichen Beeinträchtigungen müssen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen konzipiert werden. Moderne, naturverträgliche Planung kann Solarparks sogar zu wertvollen Lebensräumen für die Artenvielfalt machen.
Bundesländer-Vergleich: Unterschiedliche Regelungen zur Freiflächen-PV
Baden-Württemberg: Innovation durch Verfahrensvereinfachung
Baden-Württemberg hat mit der Freiflächenöffnungsverordnung (FFÖ-VO) landwirtschaftlich benachteiligte Gebiete für Solarparks geöffnet. Dies schafft erhebliches Flächenpotenzial für Photovoltaikanlagen, während die Kommunen ihre Planungshoheit behalten. Die finanzielle Beteiligung der Gemeinden erfolgt nach dem freiwilligen Bundesmodell gemäß § 6 EEG.
Eine Besonderheit ist die Reform der Landesbauordnung, die für Freiflächen-PV-Anlagen „Verfahrensfreiheit“ eingeführt hat. Dies bedeutet, dass kein förmliches Baugenehmigungsverfahren mehr erforderlich ist, was den Ausbau von Solarenergie erheblich beschleunigt. Die Einhaltung aller naturschutzrechtlichen Vorschriften liegt jedoch weiterhin beim Bauherrn.
Bayern: Kontingentierung und kommunale Steuerung
Bayern verfolgt einen restriktiveren Ansatz bei der Flächenauswahl für Photovoltaikanlagen. Statt einer pauschalen Öffnung gibt es ein jährliches Kontingent für Projekte auf benachteiligten Ackerflächen. Die Staatsregierung gibt Kommunen durch detaillierte „Hinweise zur bau- und landesplanerischen Behandlung“ klare Kriterien an die Hand. Diese empfehlen, hochwertige Böden und ökologisch wertvolle Gebiete von der Nutzung für Solarparks auszunehmen.
Die kommunale Planungshoheit wird besonders betont. Gemeinden werden ermutigt, eigene Standortkonzepte für den geordneten Ausbau von Freiflächen-Photovoltaik zu entwickeln. Die Bundesprivilegierung entlang von Verkehrswegen gilt, muss sich aber an bayerischen Vorgaben zum Landschaftsschutz messen lassen. Eine landesgesetzliche Verpflichtung zur finanziellen Beteiligung der Kommunen besteht nicht.
Berlin: Fokus auf Dachflächen-Photovoltaik
Als Stadtstaat spielt die klassische Freiflächen-Photovoltaik in Berlin keine bedeutende Rolle, da ausreichend große Flächen fehlen. Die Hauptstadt konzentriert ihre Bemühungen im Rahmen der „Solarcity“-Initiative auf den Ausbau von Photovoltaik auf Dächern. Eine umfassende Solarpflicht wurde für Neubauten und wesentliche Dachsanierungen eingeführt, um das Potenzial der städtischen Dachlandschaft optimal zu nutzen.
Potenzial für Freiflächenanlagen besteht allenfalls auf kleinen Konversionsflächen wie ehemaligen Deponien oder Industriebrachen. Diese spielen in der Gesamtstrategie jedoch nur eine marginale Rolle. Der Fokus der Energiewende liegt klar auf dezentraler Solarenergie-Erzeugung im bebauten Raum.
Brandenburg: Vorreiter bei Pflichtabgaben
Brandenburg ist führend beim Ausbau von Freiflächen-PV und hat eine bemerkenswerte Regelung geschaffen. Das Photovoltaik-Freiflächenanlagen-Abgabengesetz (BbgPVAbgG) schreibt eine verpflichtende Sonderabgabe vor. Betreiber neuer Anlagen müssen jährlich 2.000 Euro pro Megawatt installierter Leistung an die Standortgemeinde zahlen. Diese Pflichtabgabe geht weit über das freiwillige Bundesmodell hinaus.
Diese Regelung soll die lokale Akzeptanz von Solarparks signifikant erhöhen und Kommunen direkt am wirtschaftlichen Erfolg beteiligen. Zusätzlich gibt das Land eine detaillierte „Handlungsempfehlung“ heraus, die zur Schonung hochwertiger Böden rät und konkrete Vorgaben für naturverträgliche Gestaltung von Photovoltaikanlagen macht, beispielsweise wildtierfreundliche Einzäunungen.
Bremen: Urbane Solarstrategie
Ähnlich wie Berlin spielt in Bremen als Stadtstaat die Freiflächen-Photovoltaik kaum eine Rolle. Der Fokus der Landesregierung und Förderprogramme liegt auf der Nutzung von Dachflächen für Solaranlagen. Eine Solarpflicht wurde für Dachsanierungen eingeführt, um vorhandenes Potenzial schrittweise zu erschließen.
Mögliche Flächen für Freiflächenanlagen beschränken sich auf wenige, kleine Konversionsflächen. Diese sind im dicht besiedelten städtischen Raum extrem selten. Die Energiewende wird hier primär durch Photovoltaik auf Dächern gestaltet. Große Solarparks sind nicht Teil der strategischen Planung zur Erreichung der Klimaziele.
Hamburg: Solarpflicht als Treiber
Auch Hamburg als Stadtstaat bietet kaum Raum für klassische Freiflächen-Photovoltaik aufgrund der urbanen Struktur und Flächenknappheit. Die Hansestadt hat bereits 2020 eine umfassende Solarpflicht eingeführt, die sowohl für Neubauten als auch bei vollständiger Dachsanierung gilt. Hamburg ist damit Vorreiter bei der konsequenten Nutzung von Dachflächen für Solarenergie.
Der Ausbau konzentriert sich auf gebäudeintegrierte Photovoltaik, Parkhaus-Überdachungen und zunehmend auch Fassaden. Freiflächenanlagen sind nur auf sehr begrenzten Konversionsflächen oder im Hafengebiet denkbar, spielen aber in der Gesamtstrategie nur eine untergeordnete Rolle.
Hessen: Gesetzlich verankertes Flächenziel
Hessen hat sich ambitionierte Ausbauziele für erneuerbare Energie gesetzt und diese im hessischen Energiegesetz verankert. Das Ziel ist, 1 Prozent der Landesfläche für Freiflächen-Photovoltaik zu nutzen. Eine PV-Pflicht besteht für landeseigene Gebäude und neu errichtete Parkplätze mit über 35 Stellplätzen.
Bei der Standortwahl für Photovoltaikanlagen gilt eine klare Priorisierung: Zuerst sollen versiegelte Flächen und Konversionsflächen genutzt werden. Erst danach kommen Ackerflächen infrage, wobei innovative Konzepte wie Agri-PV bevorzugt werden. Umweltverbände setzen sich dafür ein, den Ausbau primär auf Dächern zu konzentrieren und Freiflächen nur naturverträglich in Anspruch zu nehmen.
Mecklenburg-Vorpommern: Deckel und Agri-PV-Fokus
Mecklenburg-Vorpommern hat eine bemerkenswerte Obergrenze von 5.000 Hektar für neue PV-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen festgelegt. Ist dieser landesweite Deckel erreicht, soll der weitere Ausbau primär über Agri-Photovoltaik erfolgen, also in Doppelnutzung mit der Landwirtschaft. Diese Regelung soll Nutzungskonflikte um Ackerflächen begrenzen.
Das Landesplanungsgesetz wurde angepasst, um die bundesrechtliche Privilegierung von Flächen an Verkehrswegen zu übernehmen. Ein landesspezifisches Beteiligungsgesetz bezieht sich explizit nur auf Windenergieanlagen, nicht auf Solarparks. Hier gilt das freiwillige Bundesmodell nach § 6 EEG.
Niedersachsen: Ambitionierte Ausbauziele mit Deckel
Niedersachsen treibt den PV-Ausbau stark voran. Seit 2023 gilt eine Solarpflicht für Nichtwohngebäude, die 2025 auf neue Wohngebäude ausgeweitet wird. Das Landes-Raumordnungsprogramm (LROP) ist das zentrale Steuerungsinstrument für Freiflächenanlagen. Es sieht ein ambitioniertes Ziel von 65 Gigawatt PV-Leistung bis 2035 vor, wovon maximal 15 GW auf Freiflächen entfallen sollen.
Eine wichtige Neuerung im LROP ist die Öffnung von „Vorbehaltsflächen Landwirtschaft“ für die kommunale PV-Planung. Dies gibt Gemeinden mehr Flexibilität bei der Standortsuche für Photovoltaikanlagen, ohne landwirtschaftliche Vorranggebiete zu beeinträchtigen. Die finanzielle Beteiligung der Kommunen richtet sich nach dem freiwilligen Bundesmodell.
Nordrhein-Westfalen: Bodenschutz als Priorität
Nordrhein-Westfalen hat seine Bemühungen für Freiflächen-Photovoltaik deutlich verstärkt. Der geänderte Landesentwicklungsplan (LEP) erweitert das Flächenpotenzial erheblich. Eine zentrale Regelung ist jedoch der Schutz hochwertiger landwirtschaftlicher Böden zur Sicherung der Nahrungsmittelproduktion.
Flächen mit über 55 Bodenpunkten sind grundsätzlich von der PV-Nutzung ausgeschlossen. Eine Ausnahme gilt nur für Agri-Photovoltaik, die fortgesetzte landwirtschaftliche Nutzung ermöglicht. Ein „Kurzleitfaden“ gibt Kommunen und Projektentwicklern Orientierung im komplexen Planungsrecht. Der Fokus liegt auf geordneter Entwicklung unter Berücksichtigung von Landwirtschaft und Naturschutz.
Rheinland-Pfalz: Prozentuale Obergrenze für Agrarflächen
Rheinland-Pfalz steuert den Ausbau über klare Vorgaben im Landesentwicklungsprogramm (LEP IV). Dieses verpflichtet regionale Planungsgemeinschaften, „Vorbehaltsgebiete“ für Freiflächen-PV auszuweisen. Gleichzeitig wurde eine Obergrenze festgelegt: Maximal 2 Prozent der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche des Landes dürfen für Solarparks genutzt werden.
Die Landwirtschaftskammer empfiehlt eine „Prüfkaskade“ für die Standortwahl. Zuerst sollen Konversionsflächen und versiegelte Flächen genutzt werden, danach landwirtschaftlich benachteiligte Gebiete. Erst wenn dieses Potenzial ausgeschöpft ist, kommen andere Ackerflächen infrage. Eine befristete Verordnung zur Öffnung von Grünland in benachteiligten Gebieten ist ausgelaufen.
Saarland: Kommunale Steuerungskonzepte
Im Saarland wird der Ausbau von Freiflächen-Photovoltaik stark von Kommunen und Gemeindeverbänden gesteuert. Eine landesweite Solarpflicht existiert nicht, und auch eine zentrale Steuerung über Verordnungen fehlt. Die Landesbauordnung schreibt vor, dass Freiflächen-PV-Anlagen ab 3 Metern Höhe und 9 Metern Länge genehmigungspflichtig sind.
Kommunen entwickeln eigene „Steuerungsrahmen“ und Standortkonzepte. Diese lokalen Regelwerke definieren geeignete Flächen für Photovoltaikanlagen und legen Kriterien wie maximale Anlagengrößen und Abstände fest. Der Ausbau ist ein dezentraler Prozess, der von den Initiativen einzelner Gemeinden abhängt.
Sachsen: Verpflichtende Kommunalbeteiligung
Sachsen hat sich für eine verpflichtende finanzielle Beteiligung der Standortkommunen per Landesgesetz entschieden. Betreiber neuer Anlagen, die nach dem 31. Dezember 2024 genehmigt werden, müssen mindestens 0,1 Cent pro erzeugter Kilowattstunde an die Gemeinde zahlen. Diese Regelung geht über die freiwillige Bundesregelung hinaus und stärkt die lokale Akzeptanz von Solarparks.
Zusätzlich öffnet die Photovoltaik-Freiflächenverordnung (PVFVO) landwirtschaftlich benachteiligte Flächen für die PV-Nutzung und qualifiziert sie für EEG-Ausschreibungen. Diese Verordnung wurde an die Regelungen des „Solarpaket I“ angepasst. Sachsen kombiniert starke finanzielle Anreize für Kommunen mit klarer landesrechtlicher Flächenöffnung.
Sachsen-Anhalt: Jährliche Zubauregelung
Sachsen-Anhalt nutzt die Freiflächenanlagenverordnung (FFAVO), um Solarparks auf landwirtschaftlich benachteiligten Flächen zu ermöglichen. Das Land hat jedoch eine Obergrenze für den jährlichen Zubau auf diesen Flächen von 100 Megawatt festgelegt. Dies soll eine zu schnelle Inanspruchnahme von Agrarland verhindern und nachhaltige Entwicklung sicherstellen.
Der Landesentwicklungsplan (LEP) priorisiert klar die Nutzung von Konversionsflächen und anderen bereits versiegelten oder vorbelasteten Arealen. Der LEP betont, dass Freiflächen-PV-Anlagen in der Regel als „raumbedeutsam“ einzustufen sind, was eine landesplanerische Abstimmung erfordert, um Konflikte mit Naturschutz oder Landwirtschaft zu vermeiden.
Schleswig-Holstein: Solar-Erlass als Leitfaden
In Schleswig-Holstein steuert der „Solar-Erlass“ den Ausbau von Freiflächen-Photovoltaik. Dieser Erlass des Innenministeriums dient Planungsbehörden und Kommunen als zentraler Leitfaden. Er empfiehlt, Solaranlagen auf geeignete Standorte wie Flächen entlang von Verkehrswegen oder Konversionsflächen zu konzentrieren.
Gleichzeitig sollen empfindliche Landschaftsräume, Küstengebiete und touristisch wertvolle Regionen geschützt werden. Der Landesentwicklungsplan wird überarbeitet, um diese Ziele rechtlich zu verankern. Eine PV-Pflicht für neue Wohngebäude soll ab Januar 2025 greifen. Bei der finanziellen Beteiligung der Gemeinden setzt Schleswig-Holstein auf das freiwillige Bundesmodell nach § 6 EEG.
Thüringen: Landesplanerische Steuerung
Thüringen setzt auf einen Mix aus landesplanerischer Steuerung und Förderung kommunaler Beteiligung. Das Landesentwicklungsprogramm (LEP) erkennt den erheblichen Flächenbedarf für Photovoltaik an und definiert entsprechenden Steuerungsbedarf. Ziel ist ein geordneter Ausbau im Einklang mit Landwirtschaft und Naturschutz.
Das „Thüringer Gesetz zur Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden an den Erträgen von Freiflächen-Energieanlagen“ kodifiziert die freiwillige Zahlung aus § 6 EEG. Es macht sie jedoch primär für Windenergieanlagen zur Standarderwartung, während für Freiflächen-Photovoltaik die Anwendung im freiwilligen Rahmen bleibt.
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Häufig gestellte Fragen zu Freiflächen-Photovoltaik in Deutschland
Ideal sind große, ebene Flächen mit hoher Sonneneinstrahlung. Der wichtigste Faktor ist die Nähe zu einem Netzanschlusspunkt, um Erschließungskosten zu minimieren. Häufig werden landwirtschaftlich benachteiligte Gebiete, Konversionsflächen oder Flächen entlang von Autobahnen und Bahnlinien genutzt. Diese Flächen werden durch das EEG gefördert und genießen hohe Akzeptanz in der Bevölkerung.
Die Pachteinnahmen variieren stark je nach Standort. Realistische Werte liegen zwischen 1.500 und 5.000 Euro pro Hektar und Jahr. Bei optimalen Bedingungen, wie direkter Nähe zu einem Umspannwerk, können die Pachten auch höher ausfallen. Diese Einnahmen übersteigen deutlich die Erträge aus traditioneller Landwirtschaft und bieten stabile Einkünfte über 20 bis 30 Jahre.
Alle Kosten für Planung, Bau, Betrieb, Wartung und den späteren Rückbau trägt der Anlagenbetreiber. Als Verpächter stellen Sie lediglich die Fläche zur Verfügung. Entscheidend ist, dass die Rückbauverpflichtung und deren finanzielle Absicherung, üblicherweise durch eine Bankbürgschaft, klar im Pachtvertrag geregelt sind. So sind Sie vor finanziellen Risiken geschützt.
Der Gesamtprozess kann mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Die Planungs- und Genehmigungsphase ist am zeitintensivsten. Die Suche nach einem Entwickler, Vertragsverhandlungen und die Aufstellung eines Bebauungsplans durch die Gemeinde dauern typischerweise 2 bis 4 Jahre. Der eigentliche Bau der Photovoltaikanlage geht danach vergleichsweise schnell und ist oft in wenigen Monaten abgeschlossen.
Bei klassischen PV-Freiflächenanlagen wird die gesamte Fläche ausschließlich zur Stromerzeugung genutzt. Agri-Photovoltaik (Agri-PV) ist ein Doppelnutzungskonzept: Die Solarmodule werden höher aufgeständert, sodass die Fläche darunter weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden kann. Dieses innovative Konzept gewinnt stark an Bedeutung, da es den Nutzungskonflikt zwischen Energieerzeugung und Nahrungsmittelproduktion auf Ackerflächen entschärft.